Das Halten gefährlicher Hunde
(Definition siehe §3 Abs. 3 GefHuG)
bedarf seit dem 01.03.2009 einer behördlichen Erlaubnis.
Wird die Gefährlichkeit eines Hundes festgestellt, müssen sich Halter und Hund Prüfungen unterziehen.

Für das Bundesland Sachsen Anhalt stehe ich als Hundesachverständiger unter Vertrag.

Meine Aufgabe ist es für die jeweiligen Behörden zu überprüfen, ob der Hundehalter mit einem Vorfallshund (gefährlichem Hund) in der Lage ist, diesen Hund zu halten.

Dieser Prüfung geht eine theoretische Sachkundeprüfung voraus.

Das Bestehen des in der Landesverwaltung Halle/Dessau oder Magdeburg abgelegten theoretischen Teils ist die Voraussetzung für die praktische Überprüfung.

Der Wesenstest für den gefährlichen Hund erfolgt ausschließlich durch die vom Ministerium des Landes Sachsen Anhalt bestellten Wesenstester.

Anerkannt werden hier ausschließlich absolvierte Prüfungen bei vom Ministerium Sachsen Anhalt anerkannten Sachverständigen und Wesenstestern.

Weiterhin stehe ich Behörden und Ämtern beratend zur Seite.

 
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